Der folgende Leitfaden enthält die wichtigsten Punkte, um eine Privatpraxis für Psychotherapie zu gründen. Er wurde erstellt von Psychotherapeuten, die erfolgreich eine Privatpraxis für Psychotherapie gegründet haben:
Um Ihre Therapiestunden durchführen zu können, benötigen Sie geeignete Räumlichkeiten. Mit etwas Glück finden Sie einen kostengünstigen Raum zur Untermiete in einer bereits bestehenden Praxisgemeinschaft. Hierzu bieten die örtlichen Psychotherapeuten-Kammern häufig eine Art schwarzes Brett. Alternativ bieten sich z.B. Ebay-Kleinanzeigen an.
Wenn Sie selber eine Praxisgemeinschaft oder eine Einzelpraxis gründen möchten, können Sie sich auf den üblichen Mietportalen nach geeigneten Räumen umgucken. Gut geeignete Räumlichkeiten sind relativ zentral und ruhig gelegen.
Es kann ohne bestehende Umsätze oder andere Einnahmen jedoch schwierig sein, einen Vermieter davon zu überzeugen, einem die erwünschten Räumlichkeiten zu überlassen.
Wenn Sie selber Räume komplett neu anmieten, so können Sie mit Kosten von 10.000 € bis 25.000 € für Kaution, Provision sowie Ersteinrichtung mit Möbeln kalkulieren, je nachdem in welcher Preisklasse Sie sich bewegen wollen. Zusätzlich sollten Sie einen möglichen Einnahmeausfall in der ersten Zeit der Praxisgründung einkalkulieren, sofern Sie nicht parallel z.B. eine halbe Stelle in einer Klinik ausüben.
Für einen Gründungskredit können Sie sich an Ihre Hausbank wenden. Einige Banken verfügen auch über spezialisierte Angebote für Gesundheitsberufe wie z.B. die Deutsche Bank oder die Deutsche Kreditbank.
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bietet im individuellen Einzelfall durchaus gute Kreditkonditionen, fiel in den letzten Monaten und Jahren jedoch leider durch IT-Probleme bzw. eine nicht mehr zeitgemäße Funktionalität Ihres Online-Bankings auf.
Für eine Praxisgründung kommen außerdem spezielle Förderkredite der KfW oder der Landesförderbanken infrage, welche besonders gute Konditionen wie z.B. eine tilgungsfreie Anfangszeit bieten können. Diese Förderkredite können nur über eine Geschäftsbank/Hausbank beantragt werden und nicht bei den Förderbanken direkt. Hierzu ist jedoch leider zu beoachten, dass viele Hausbanken diese Förderkredite oftmals nur ungerne unterstützen. Grund hierfür können der mit Förderkrediten verbundene erhöhte Arbeitsaufwand sowie eine kleinere Gewinnmarge für die Hausbank sein. Dennoch kann es sich lohnen bei der Hausbank (oder bei mehreren anderen Banken) explizit nach einem Förderkredit nachzufragen.
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit kann ebenfalls einen Blick wert sein.
Der Wechsel von einer Klinik-Tätigkeit in eine selbstständige ambulante Tätigkeit erfordert in der Regel eine Anpassung der beruflichen Haftpflichtversicherung. Sofern Sie bisher noch über keine Haftpflichtversicherung verfügen, sollten Sie unbedingt eine abschließen.
Für Ärzte kann dies z.B. über die Deutsche Ärzteversicherung erfolgen. Psychologische Psychotherapeuten werden z.B. bei der AXA Versicherung fündig.
Sobald geklärt ist, wo sich Ihre neue Praxis befinden wird, müssen Sie Ihre zuständige Landesärztekammer oder Landespsychotherapeutenkammer darüber informieren, dass Sie sich an dieser Adresse als Privatpraxis für Psychotherapie niederlassen. Dies ist ein unkomplizierter bürokratischer Vorgang. Die meisten Kammern bieten dafür online ein kurzes Formular an, mit dem Sie die Kammer einfach nur über Ihre Praxisgründung in Kenntnis setzen. Eine örtliche Beschränkung, an welcher Adresse Sie Ihre Privatpraxis für Psychotherapie gründen dürfen, existiert nicht.
Einzelne private Krankenkassen fragen auf ihren Formularen für einen Antrag auf Psychotherapie den Eintrag ins Arztregister für psychologische Psychotherapeuten nach. Es vereinfacht daher die Antragstellung im täglichen Praxisbetrieb als psychologischer Psychotherapeut, wenn dieser Eintrag ins Arztregister existiert.
Ärzte in eigener Privatpraxis benötigen an keiner Stelle diesen Eintrag ins Arztregister der KV.
Grundsätzlich ist wichtig zu verstehen, dass als Privatpraxis keinerlei Vorgaben der KV oder andere formale Berührungspunkte mit der KV existieren. Die KV (Kassenärztliche Vereinigung) ist für das System der Kassensitze zuständig, nicht für die Privatpraxen. Dies betrifft insbesondere Verpflichtungen zum Anbieten von Sprechzeiten, telefonischer Erreichbarkeit, Dokumentation, Mindest- und Maximalstundenzahlen sowie Begrenzungen für online Behandlungen. Keine der KV-Vorgaben für die gerade genannten Punkte gilt für Privatpraxen.
Damit die Patienten Sie auch finden und bei Ihnen Termine buchen, ist es wichtig hierfür gezielte Maßnahmen zu ergreifen:
Es kann helfen sich z.B. bei potentiell zuweisenden Praxen in der Umgebung persönlich vorzustellen.
Ein großer Teil der Patienten sucht heutzutage online nach Psychotherapeuten und Ärzten. Eine gute Webseite ist daher unbedingt empfehlenswert, ebenso wie die Eintragung in die verschiedenen Verzeichnisse.
Wenn Sie sich bei Tymia registrieren, können Patienten Sie auf einfache Weise über die Therapeutensuche von Tymia finden und direkt bei Ihnen online einen ersten Termin buchen.
Tymia funktioniert gleichzeitig als Terminbuchungs-Plattform und als Praxisssoftware für psychotherapeutische Privatpraxen.
Sie erhalten mit Tymia neben der Online-Terminbuchung einen Videochat (zertifiziert bei der KV) sowie die Möglichkeit auf sehr einfache Weise Rechnungen nach GOÄ zu erstellen.
Neben privat Versicherten und Selbstzahlern bestehen alternative Möglichkeiten der Kostenübernahme. Hier zählen u.a. das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen, Privatbehandlung von Bundespolizisten, Berufsgenossenschaften, einzelne Betriebskrankenkassen (Bahn-BKK, BKK VBU) sowie das Programm PSYRENA von der Deutschen Rentenversicherung.
Die GOÄ ist die Gebührenordnung für Ärzte, von welcher die GOP als Gebührenordnung für Psychologen gleichlautend abgeleitet ist. Die GOÄ regelt, welche Gebühren für welche Leistungen unter welchen Bedingungen abgerechnet werden können.
Die wichtigste Ziffer für Verhaltenstherapie ist die Ziffer 870, die wichtigste Ziffer für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist die Ziffer 861. Über diese Ziffern werden Sie ca. 95% Ihres Jahresumsatzes erzielen. Weitere regelmäßig verwendete Ziffern sind die 808 für den Psychotherapie-Antrag und die 860 für die biografische Anamnese (einmal pro Fall abrechenbar).
Auf den ersten Blick etwas kryptisch mögen die sogenannten Steigerungssätze anmuten. Einfach ausgedrückt verhält es sich so, dass der 2,3 fache Steigerungssatz so gut wie immer von den privaten Krankenkassen übernommen wird und der 3,5 fache Satz eine besondere Begründung oder eine Honorarvereinbarung erfordert.
Für 50 min Verhaltenstherapie würden Sie beispielsweise die Ziffer 870 zum 2,3fachen Satz (100,55 €) oder zum 3,5fachen Satz (153,00 €) abberechnen.
Sofern Sie 3,5fach abrechnen und sich von der Kostenübernahme-Politik der jeweiligen Krankenkasse unabhängig machen möchten, empfiehlt es sich eine entsprechende Honorarvereinbarung zu verwenden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Leitfaden zur Rechnungserstellung nach GOÄ für Psychotherapie-Praxen.
Um mit möglichst wenig Arbeitsaufwand Rechnungen nach GOÄ erstellen zu können, benötigen Sie vor allem eine gute Praxissoftware.
Tymia wurde als Praxissoftware für psychotherapeutische Privatpraxen maßgeblich von Psychotherapeuten mitentwickelt.
Mit Tymia erstellen Sie Ihre komplette Monatsabrechnung nach GOÄ innerhalb von ca. 10 Minuten.
Es empfiehlt sich mit Beginn der Selbstständigkeit als Psychotherapeut einen Steuerberater zu beauftragen. Alternativ können Sie über verschiedene Software-Angebote wie z.B. Elster Ihre Steuererklärung selber erstellen und beim Finanzamt einreichen.
Die folgenden Angaben stellen einen groben Überblick über die wichtigsten steuerlichen Eckpunkte für psychotherapeutische Privatpraxen dar:
Die Finanzplanung als freiberufliche Psychotherapeutin in eigener Privatpraxis muss nicht kompliziert und schwierig sein.
Im Folgenden sind einige hilfreiche Stichpunkte und Überlegungen aufgeführt:
Eine gute Praxissoftware kann ihre Arbeitsabläufe stark vereinfachen und beschleunigen. Über die folgenden Funktionen sollten Sie nachdenken:
Dieser Leitfaden wurde von Tymia zur Verfügung gestellt. Tymia wurde speziell als Praxissoftware für psychotherapeutische Privatpraxen entwickelt. Mit Tymia können Sie auf einfache Weise Rechnungen nach GOÄ erstellen, Ihre Termine planen, Videochat durchführen und zusätzlich können Sie über die Terminplattform auch neue Patienten gewinnen. Das Ganze erhalten Sie zu einem fairen Preis von 35 € pro Monat.
(Mehr Informationen zu Tymia)
Wenn Sie eine Privatpraxis für Psychotherapie betreiben, entfallen die meisten Dokumentationspflichten, die z.B. von der KV vorgegeben werden. Sie können ihren Dokumentationsaufwand daher pragmatisch auf das Nötigste beschränken, d.h. das was Sie für Ihre persönliche Arbeitsweise oder aus forensischen Gründen benötigen. Umfangreiche Dokumentationen wie sie z.B. in Kliniken erforderlich sind, damit alle im Behandlungsteam auf demselben Stand sind, benötigen Sie ambulant in einer Einzelpraxis nicht. Sie benötigen auch keine speziellen Formulare von der KV oder anderen Institutionen, die Sie ausfüllen müssen, im Gegensatz zu KV-Praxen.
Im Grunde gelten für Sie in einer Privatpraxis nur die Vorgaben der Berufsordnung, die jedoch eher unspezifisch und knapp ausfallen.
Auszug aus der Musterberufsordnung für psychologische Psychotherapeuten:
§ 9 Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
(1) Psychotherapeuten sind verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss mindestens Datum, anamnestische Daten, Diagnosen, Fallkonzeptualisierungen, psychotherapeutische Maßnahmen sowie gegebenenfalls Ergebnisse psychometrischer Erhebungen enthalten.
(2) Die Dokumentationen nach Absatz 1 sind zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsdauer ergibt.
Für einen arbeitseffizienten Ablauf bietet es sich an, Rechnungen nach GOÄ oder für Coaching an einem festen Termin ca. einmal im Monat zu schreiben.
Mit Tymia erstellen Sie Rechnungen für GOÄ oder Coaching in wenigen Sekunden.
Verzögerte Zahlungen von Rechnungen ist in einer Privatpraxis für Psychotherapie leider keine Seltenheit. In den meisten Fällen steckt dahinter eher ein verzögerter bürokratischer Ablauf mit der Krankenkasse als böser Wille. In der Regel reichen eine oder mehrere einfache Zahlungserinnerungen nach Überschreiten des Zahlungsziels daher vollkommen aus. Sollten der eher seltene Fall eintreten, dass eine Rechnung gar nicht bezahlt wird, kann über das örtliche Amtsgericht relativ unkompliziert der Einzug über den Gerichtsvollzieher beantragt werden.
Rechtlich gesehen sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre Rechnungen per Post verschicken.
Wenn Sie eine Rechnung per E-Mail versenden wollen, sollten Sie über ein schriftliches Einverständnis des Patienten verfügen und außerdem ein verschlüsseltes Übertragungsverfahren verwenden.
Für genauere rechtliche Erörterungen in Zusammenhang mit technischen Details empfiehlt sich eine Rechtsberatung, welche z.B. auch kostenlos von den Landespsychotherapeutenkammern angeboten wird.
Die Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten in der Cloud ist nach der neueren Gesetzgebung erlaubt, solange der Cloud-Anbieter die entsprechenden formalen und technischen Anforderungen erfüllt.
Dies ist z.B. nicht der Fall bei Google Drive oder Microsoft OneDrive. Dies hat u.a. mit der Datensicherheit für Speicherungs- und Verarbeitungsvorgänge außerhalb der EU zu tun.
Viele deutsche Cloud-Anbieter erfüllen die entsprechenden Bestimmungen zum Datenschutz jedoch, so dass die Speicherung von Gesundheitsdaten in der Cloud bei diesen Anbietern auch für Psychotherapeuten erlaubt ist.
Es ist z.B. rechtlich vollkommen in Ordnung Diagnosen und andere personenbezogenen Gesundheitsdaten bei Tymia zu speichern.
Für Tymia benötigen Sie nur einen handelsüblichen Laptop/PC mit einem aktuellen Browser (Chrome, Edge, Firefox, Safari). Tymia ist browserbasiert und für die Nutzung ist kein Download erforderlich.
Um den Videochat nutzen zu können, brauchen Sie außerdem eine Webcam.
Der Datenschutz ist für Tymia von zentraler Bedeutung.
Der Videochat ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zertifiziert. Die Videochat-Verbindung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Tymia wird auf sicheren Servern der Telekom in Deutschland gehostet.
Tymia wurde als Praxisssoftware für Psychotherapeuten entwickelt. Als Plattform ermöglicht Tymia gleichzeitig eine einfache Kontaktaufnahme und Terminbuchung für Psychotherapie von Patienten.
Als Psychotherapeut können Sie mit Tymia außerdem Rechnungen nach GOÄ erstellen und den zertifizierten Videochat nutzen. Die Anmeldung ist für Sie als Psychotherapeut unkompliziert über obenstehenden Link möglich.