Abrechnung von Psychotherapie nach GOÄ
Die Praxissoftware Tymia bietet PsychotherapeutInnen eine sehr einfache und arbeitssparende Möglichkeit, druckfertige Rechnungen nach GOÄ zu erstellen.
Als Privatpraxis für Psychotherapie rechnen Sie nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bzw. nach der daran angelehnten GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten) ab.
Die am häufigsten verwendeten Ziffern nach GOÄ sind in der Psychotherapie die 870 (Verhaltenstherapie) und die 861 (Tiefenpsychologische Psychotherapie).
Zusätzlich können z. B. das Verfassen von Befundberichten bzw. des Psychotherapie-Antrags (GOÄ-Ziffern 75, 80 oder 85), die Auswertung standardisierter Testverfahren (GOÄ-Ziffern 855, 856, 875) und einmalig im Behandlungsfall die biografische Anamnese (GOÄ-Ziffer 860) abgerechnet werden.
Der 2,3-fache Satz wird von privaten Krankenkassen bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags auf Psychotherapie fast immer umstandslos übernommen. Eine Ausnahme stellt hierbei die Heilfürsorge für Bundeswehrsoldaten dar, die in der Regel nur den 2,2-fachen Satz übernimmt.
Um eine Kostenerstattung für den 3,5-fachen Satz für Psychotherapie von privaten Krankenkassen zu erhalten, ist eine entsprechende Begründung nötig. Diese kann z. B. in einem erhöhten Zeitaufwand oder mangelnden Sprachkenntnissen eines Patienten bestehen.
Die Kostenübernahme für einen Video-Termin durch private Krankenkassen erfolgt in den meisten Fällen problemlos, wie Sie u. a. beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) nachlesen können.
Wenn Sie sich für Tymia als Praxissoftware für Ihre Privatpraxis entscheiden, erhalten Sie zusätzlich praktische Tipps zur Abrechnung des 3,5-fachen Satzes nach GOÄ.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Abrechnung nach GOÄ.