Abrechnung von Psychotherapie nach GOÄ
Die Praxissoftware Tymia bietet Ihnen eine sehr einfache und arbeitssparende Möglichkeit, druckfertige Rechnungen nach GOÄ zu erstellen.
Als Privatpraxis für Psychotherapie rechnen Sie nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bzw. nach der daran angelehnten GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten) ab.
Die am häufigsten verwendeten Ziffern nach GOÄ sind in der Psychotherapie die 870 (Verhaltenstherapie) und die 861 (Tiefenpsychologische Psychotherapie).
Zusätzlich können z.B. das Verfassen von Befundberichten bzw. des Psychotherapie-Antrags (GOÄ-Ziffern 75, 80 oder 85), die Auswertung standardisierter Testverfahren (GOÄ-Ziffern 855, 856, 875) und einmalig im Behandlungsfall die biografische Anamnese (GOÄ-Ziffer 860) abgerechnet werden.
Der 2,3fache Satz wird von privaten Krankenkassen bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags auf Psychotherapie fast immer umstandslos übernommen. Eine Ausnahme stellt hierbei die Heilfürsorge für Bundeswehrsoldaten dar, die in der Regel nur den 2,2fachen Satz übernimmt.
Um eine Kostenerstattung für den 3,5fachen Satz für Psychotherapie von privaten Krankenkassen zu erhalten, ist eine entsprechende Begründung nötig. Diese Begründung kann z.B. in einem erhöhten Zeitaufwand oder mangelnden Sprachkenntnissen eines Patienten bestehen.
Die Kostenübernahme für einen Video-Termin durch private Krankenkassen erfolgt in den meisten Fällen problemlos wie Sie u.a. hier nachlesen können.
Wenn Sie sich für Tymia als Praxissoftware entscheiden, erhalten Sie zusätzlich praktische Tipps zur Abrechnung des 3,5fachen Satzes nach GOÄ.