Abrechnung nach GOÄ in der Psychotherapie

Häufige Fragen zu probatorischen Sitzungen in der Psychotherapie, GOÄ-Ziffern 870, 861 und 808

Ohne Vorkenntnisse kann die Abrechnung nach GOÄ bzw. GOP in der Psychotherapie unübersichtlich und verwirrend sein. Der folgende Leitfaden versucht die häufigsten Fragen zu beantworten und wurde von selbstständigen Psychotherapeuten für Psychotherapeuten verfasst.

Wie werden die probatorischen Sitzungen in der Psychotherapie nach GOÄ abgerechnet?

Für probatorische Sitzungen gelten prinzipiell die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Sitzungen auch. D.h. Sie verwenden die Ziffern 870 (Verhaltenstherapie) bzw. 861 (tiefenpsychologische Psychotherapie).
Für die Kostenübernahme der probatorischen Sitzungen ist in der Regel keine vorherige Antragstellung bei der Krankenkasse erforderlich.
Sofern nichts anderes mit dem Patienten abgesprochen ist, oder ein besonderer Schweregrad vorliegt, verwenden Sie den 2,3fachen Steigerungssatz.

Kann für die probatorischen Sitzungen der 3,5fache Steigerungssatz veranschlagt werden?

Um den 3,5fachen Steigerungssatz in den probatorischen Sitzungen abrechnen zu können, benötigen Sie entweder eine stichhaltige Begründung oder eine Honorarvereinbarung. Auch hier gelten die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen Sitzungen.

Was sind mögliche Gründe für den 3,5fachen Steigerungssatz in der Psychotherapie?

Mögliche Gründe für den 3,5fachen Steigerungssatz können z.B. ein erhöhter Zeitaufwand, Sprachbarierre durch eine Fremdsprache oder eine besonderes gravierend ausgeprägte Symptomatik (z.B. mangelnde Impulskontrolle, selbstverletztendes Verhalten, Suizidalität) sein.
Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass für die Kostenübernahme des 3,5fachen Satzes neben einer stichhaltigen Begründung auch die Politik der einzelnen Krankenkasse ausschlaggebend ist. Manche privaten Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme des 3,5fachen Satzes in der Psychotherapie in vielen Fällen auch bei sehr guten Begründungen, während andere private Krankenkassen auch schon mal eine schwächere Begründung als ausreichend ansehen.
Es empfiehlt sich für Psychotherapeuten daher die Verwendung einer Honorarvereinbarung zu prüfen.

Muss in jedem Fall eine Honorarvereinbarung unterschrieben werden?

Um den 2,3fachen Satz abrechnen zu können, wird nach GOÄ keine Honorarvereinbarung benötigt. Sie können als Psychotherapeut natürlich trotzdem eine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen, um z.B. eine eindeutige Kommunikation sicherzustellen. Formal ist dies jedoch nicht erforderlich.
Eine Honorarvereinbarung wird hingegen benötigt, wenn Sie zu einem höheren Satz als 2,3fach abrechnen möchten, auch wenn es sich z.B. um einen eher leichten Fall handelt.

Benötigt eine Honorarvereinbarung für Psychotherapie eine stichhaltige Begründung?

Für Ärzte und Psychotherapeuten besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Die Gebührenordnung (GOÄ/GOP) setzt hierfür jedoch einen formalen Rahmen. Hierzu gehört z.B., dass eine korrekte Rechnung nach GOÄ stets auch eine Begründung im Falle der Abrechnung eines erhöhten Steigerungssatzes enthalten muss. Eine schwache Begründung ändert jedoch nichts an der Rechtmäßigkeit der Abrechnung, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.
Die Höhe des Honorars wird bei einer Honorarvereinbarung vom Arzt oder Therapeuten festgelegt und kann im Rahmen der GOÄ frei bestimmt werden. Hierfür existieren letztlich keine scharfen eindeutigen Grenzen, sondern nur gewisse Üblichkeiten. Der 3,5fache Satz wird z.B. relativ häufig abgerechnet, auch 4,5fache Steigerungssätze sind nicht selten. In Einzelfällen wird sogar bis zum 9-fachen Satz abgerechnet, die Rechtslage ist zu sehr hohen Steigerungssätzen jedoch zunehmend unklar.
Die hier dargestellten Regelungen gelten für elektive und planbare Behandlungen und nicht für unmittelbare Notfälle.

Kann ich als Verhaltenstherapeut die Ziffer 808 für den Psychotherapie-Antrag abrechnen?

Die GOÄ-Ziffer 808 ist auch für Verhaltenstherapeuten abrechenbar, um den Aufwand für die Erstellung eines Psychotherapie-Antrags abzubilden.

Welche Informationen muss eine korrekte Rechnung nach GOÄ enthalten?

Eine vollständige Rechnung enthält die folgenden Informationen:

  • Absender und Adressat
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • ggf. Patientennummer
  • Datum
  • Patientenname
  • Diagnose(n)
  • Leistungsdatum
  • GOÄ-Ziffer mit Steigerungssatz
  • Zahlungssumme
  • Zahlungsziel (üblicherweise 10 Tage)
  • Bankverbindung
  • (Eine persönliche Unterschrift wird von privaten Krankenkassen nicht verlangt)

Wie kann ich möglichst einfach eine Rechnung nach GOÄ erstellen?

Sie können eine Rechnung z.B. mit Excel und Word händisch erstellen, dies ist jedoch langwierig und fehleranfällig.
Die Praxissoftware Tymia wurde für psychotherapeutische Privatpraxen entwickelt und ermöglicht Ihnen eine sehr schnelle, einfache und fehlerfreie Erstellung Ihrer GOÄ-Rechnungen. Auch Coaching-Termine können Sie mit Tymia sehr einfach abrechnen.