Für Menschen mit Suchterkrankungen gibt es verschiedene Anlaufstellen und Behandlungsangebote. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser, psychiatrische Kliniken, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen.
Trotz dieser Angebote erhält derzeit nur etwa jede sechste erwachsene Person mit Abhängigkeitsproblematik eine adäquate Behandlung (Frischknecht et al., 2019). Im Suchthilfeverzeichnis finden sich Informationen zu Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen in Deutschland.
Ein Entzug kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Er sollte jedoch ärztlich und psychotherapeutisch begleitet werden, da es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen kann.
Die Kosten einer professionellen Entzugstherapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern sie in einer öffentlichen Klinik oder bei einem Arzt mit Kassenzulassung durchgeführt wird. Suchtbehandlungen in Privatkliniken müssen meist selbst bezahlt werden. Für die Dauer der Therapie können sich Patientinnen und Patienten vom Hausarzt oder der behandelnden Klinik krankschreiben lassen.
Die Behandlung einer Abhängigkeit gliedert sich im Idealfall in drei Phasen: den körperlichen Entzug (Entgiftung), die Behandlung der psychischen Abhängigkeit (Entwöhnung) sowie eine anschließende psychotherapeutische Nachsorge.

Komplikationen beim Entzug: Das Alkoholentzugsdelir
Typische Symptome eines Entzugs sind unter anderem Übelkeit, Erbrechen, Zittern, Schwitzen, Angst und Unruhe. Besteht der Verdacht, dass zusätzlich schwerwiegende Entzugskomplikationen auftreten könnten, sollte ein Entzug stationär durchgeführt werden. Zu möglichen Komplikationen zählen zum Beispiel Krampfanfälle oder ein Delir.
Das Alkoholentzugsdelir (Delirium tremens) ist eine schwerwiegende und potenziell lebensbedrohliche Komplikation. Dabei kann es zu Verwirrtheit, Desorientierung und Halluzinationen kommen. Unbehandelt verläuft ein Alkoholentzugsdelir in etwa 30% der Fälle tödlich (Maschke et al., 2020). Eine frühzeitige Behandlung ist daher essenziell und senkt das Risiko deutlich.
Der Alkoholentzug führt zu einer gesteigerten Erregbarkeit des Nervensystems. Ursachen hierfür sind unter anderem Störungen im Elektrolythaushalt sowie eine Fehlregulation von Botenstoffen im Gehirn. Alkohol bewirkt eine Erhöhung hemmender Transmitter wie GABA, was dämpfend auf das Nervensystem wirkt. Durch einen plötzlichen Entzug kommt es dann zu einer überschießenden Gegenreaktion, bei der vermehrt erregende Signale ausgesendet werden.
Die Symptome beginnen meist kurz nach Beendigung des Alkoholkonsums und erreichen ihren Höhepunkt nach etwa 48 Stunden. In der Regel klingen sie nach vier bis fünf Tagen wieder ab.
Mithilfe von Medikamenten können Entzugssymptome gelindert und das Risiko schwerer Komplikationen reduziert werden. Einige Medikamente unterstützen zusätzlich die psychotherapeutische und medizinische Behandlung, indem sie das Verlangen nach dem Suchtmittel („Craving“) verringern:
- Benzodiazepine: Lindern Entzugssymptome und senken das Risiko schwerer Komplikationen. Sie sollten jedoch nur kurzfristig eingesetzt werden.
- Clomethiazol: Wirkt ähnlich wie Benzodiazepine, darf jedoch nur im Rahmen einer stationären Behandlung eingesetzt werden.
- Acamprosat: Reduziert das Verlangen nach Alkohol und kann helfen, die Abstinenz aufrechtzuerhalten.
- Naltrexon: Trägt ebenfalls zur Rückfallprophylaxe bei.
(S3-Leitlinie Screening, Diagnostik und Behandlung alkoholbezogener Störungen, 2021)
Ablauf eines Entzugs
Beim Alkoholentzug wird zwischen der körperlichen Entgiftung und der sogenannten qualifizierten Entzugsbehandlung unterschieden. Die körperliche Entgiftung ist dabei nur ein Teilschritt einer vollständigen Suchttherapie, die körperliche, psychische und soziale Aspekte berücksichtigt.
- Körperliche Entgiftung: Behandlung der akuten Alkoholintoxikation und der Entzugssymptome.
- Qualifizierte Entzugsbehandlung: Behandlung körperlicher und psychischer Begleit- sowie Folgeerkrankungen mit dem Ziel, eine dauerhafte Verhaltensänderung zu erreichen.
Von einem „kalten Entzug“ spricht man, wenn der Alkoholkonsum abrupt und ohne ärztliche oder psychotherapeutische Begleitung beendet wird. Dies birgt ein hohes Risiko für schwere Komplikationen wie Krampfanfälle oder ein Delir und führt meist nicht zu einer dauerhaften Abstinenz, da begleitende Maßnahmen wie Entwöhnung oder Psychotherapie fehlen.
Der ambulante Entzug
Ein ambulanter Entzug stellt für viele Betroffene im Vergleich zu einem stationären Aufenthalt eine niedrigschwellige Option dar. Der Entzug findet zu Hause statt, jedoch unter ärztlicher und/oder psychotherapeutischer Begleitung.
Ein ambulanter Entzug ist möglich, wenn die betroffene Person auch im häuslichen Umfeld abstinent bleiben kann und keine schweren Komplikationen zu erwarten sind. Wichtig dafür sind ein stabiles soziales Umfeld und eine gesicherte Wohnsituation.
Zu Beginn planen Behandler und Patient gemeinsam das Vorgehen und besprechen mögliche Risiken. In den ersten Tagen der Entgiftung stellt sich die betroffene Person regelmäßig oder täglich in der Praxis vor. Später können die Abstände zwischen den Terminen vergrößert werden.
Während eines ambulanten Entzugs können sich Betroffene krankschreiben lassen. Unter Umständen kann es jedoch auch hilfreich sein, weiterhin gewohnten Tätigkeiten nachzugehen, um für Ablenkung und Struktur zu sorgen.
Ein ambulanter Entzug umfasst in erster Linie die körperliche Entgiftung. Die akuten Entzugserscheinungen lassen meist nach einigen Tagen nach. Im Anschluss sollte eine Psychotherapie erfolgen, um langfristig eine Entwöhnung sowie eine Verhaltensänderung zu erreichen und Rückfällen vorzubeugen.
Der stationäre Entzug
Während eines stationären Entzugs halten sich Patienten in einer spezialisierten Klinik auf. Eine andere Möglichkeit stellt der teilstationäre Entzug dar. Dabei verbringen Betroffene den Tag in der Klinik und nehmen an Sitzungen oder Therapien teil, schlafen jedoch zu Hause.
Eine stationäre Entgiftung kann sowohl in einer öffentlichen Klinik als auch in einer Privatklinik erfolgen. Sie dauert in der Regel etwa 5 bis 14 Tage, abhängig von der Schwere der Entzugssymptome und dem Konzept der jeweiligen Einrichtung. Es gibt außerdem Kliniken, in denen ein stationärer Entzug anonym oder unter einem Pseudonym durchgeführt werden kann.
Finanzierung einer Entzugstherapie
Die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und erfordert eine Einweisung durch den Hausarzt oder einen Facharzt.
Nach dem körperlichen Entzug folgt die eigentliche Entwöhnung, also eine psychotherapeutische Behandlung zur Rückfallprophylaxe. Diese kann ebenfalls in einer öffentlichen Fachklinik oder in einer privaten Einrichtung stattfinden.
Da es sich bei der Entwöhnung um eine Rehabilitationsmaßnahme mit dem Ziel handelt, die Arbeitsfähigkeit langfristig wiederherzustellen, übernehmen in der Regel die Rentenversicherungsträger die Kosten bei Berufstätigen. Bei Rentnern oder Erwerbsunfähigen kommt die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten auf.
Die Dauer der Entwöhnungsbehandlung beträgt etwa 8 bis 16 Wochen. Häufig ist jedoch kein nahtloser Übergang von der körperlichen Entgiftung zur Entwöhnung möglich, da Antragstellung, Bewilligung und Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz zu Verzögerungen führen. In dieser Wartezeit findet oft keine Betreuung des Patienten statt.
In privaten Kliniken sind die Wartezeiten meist deutlich kürzer und der Aufnahmeprozess unkomplizierter. Die Kosten einer Behandlung müssen jedoch in der Regel selbst getragen werden, sofern sie nicht über eine private Krankenversicherung abgedeckt sind.
Nach der Entwöhnungstherapie sollte eine langfristige Nachsorge erfolgen, zum Beispiel in Form einer ambulanten Psychotherapie. Mehr Informationen zur Kostenübernahme einer Psychotherapie finden Sie hier.